Allgemeine Geschäftsbedingungen Okt. 2023
1. Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht findet wöchentlich nach Absprache an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Kursbelegung 30, 45 oder 60 Minuten.
2. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren (bei Schulkooperationen (Erläuterung siehe Punkt 10) Schuljahresgebühren). Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Die Abbuchungen finden jeden Monat zwischen dem 15. und 25. Tag des laufenden Monats statt.
3. Familienermäßigung
Besuchen mehrere Familienmitglieder (nur Kinder bis zum Schulabschluss) den Musikunterricht oder belegt ein Kind ein weiteres Unterrichtsfach, so sind für das:
1. Kind / 1. Fach 100%
2. Kind / 2. Fach 95%
3. Kind / 3. Fach 90%
der Unterrichtsgebühren zu entrichten. Die Ermäßigungen wirken sich auf den nächst niederen Unterrichtsgebührensatz aus.
4. 10er Karte
Die 10er Karte kann ausschließlich von Erwachsenen erworben werden. Ein Kauf ist dann möglich, wenn im Vorgespräch mit der jeweiligen Lehrkraft geklärt wird, ob Unterrichtszeiten frei sind, an denen der Schüler generell Zeit hat.
Nach dem Kauf werden Termine im persönlichen Gespräch mit der Lehrkraft mit mindestens einer Woche Vorlauf vereinbart.
Wird ein vereinbarter Termin innerhalb 48 h davor abgesagt, wird er als gehaltene Stunde abgerechnet. Dies gilt auch, wenn der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen abgesagt wird.
Die 10er Karte wird per Lastschrift-Einzug bezahlt. Ab dem Kaufdatum ist die 10er-Karte 12 Monate gültig. Nach Ablauf der 12 Monate nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden verfallen. Die 10er Karte ist nicht übertragbar.
5. Versäumnisse
a.) Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Lehrkraft unverzüglich telefonisch / per E-Mail benachrichtigt werden. Bei Vorlegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.
b.) Vereinbarte, aber von der Schülerin/vom Schüler nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden sind honorarpflichtig, auch bei örtlicher Abwesenheit des Schülers (z.B. Schulausflüge, Arztbesuche).
c.) Muss der Unterricht wegen Krankheit des Lehrers ausfallen, so kann das einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Kann der Lehrer den Unterricht aus anderen Gründen nicht erteilen, wird er nach Vereinbarung nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet. Bei Schulkooperationen organisiert der Lehrer in diesen Fällen mit der Schulleitung eine Betreuung für die Dauer des Unterrichts, falls nötig.
6. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Musikschule ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
7. Anmeldung
Anmeldungen können zu jeder Zeit (bei Schulkooperationen (Erläuterung siehe Punkt 10) zu Beginn des Schuljahres) erfolgen. Es besteht eine 4-wöchige kostenpflichtige, aber vertragsfreie Probezeit. Möchte der Schüler auf den Ausbildungsvertrag nach der Probezeit nicht eingehen, so ist die Entscheidung spätestens am Beginn der 4. Probeunterrichtsstunde dem Lehrer mündlich oder schriftlich mitzuteilen. In allen anderen Fällen beginnt der Vertrag beginnt am darauffolgenden Tag. Die Kosten werden stundengenau abgerechnet, d.h. bei „x“ restlichen Unterrichtsstunden im angefangenen Monat werden x/4 Euro eines Monatsbeitrags eingezogen. Es gelten die unter Punkt 8 angegebenen Kündigungsfristen.
8. Vertragslaufzeit/Abmeldung
Der Vertrag ist auf 24 Monate zum Monatsende befristet. Rechtzeitig vor Ablauf erhalten Schüler beziehungsweise Erziehungsberechtigte eine E-Mail-Benachrichtigung über das bevorstehende Ende der Vertragslaufzeit. Es wird darin das Angebot zum Abschluss eines neuen befristeten Vertrages zu den dann aktuellen Bedingungen unterbreitet. Wenn das Angebot nicht angenommen wird, endet der Vertrag automatisch.
Zusätzlich kann der Vertrag schriftlich beiderseits zum 31.03. und 30.09. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins bei der Verwaltung schriftlich per Brief, per E-Mail oder per Online-Kündigungsformular eingegangen sein.
Schulkooperationsverträge (Erläuterung siehe Punkt 10) sind auf das laufende Schuljahr befristet und sind während dieser Zeit nicht kündbar. Sie enden automatisch zum Ende des Schuljahres und müssen nicht extra gekündigt werden.
Abmeldungen außerhalb der Kündigungstermine können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wohnortwechsel) berücksichtigt werden. Sie bedürfen ebenfalls der Schriftform. Diese außerordentlichen Abmeldungen müssen sechs Wochen vor dem beabsichtigten Kündigungstermin bei der Lehrkraft/Schulleitung beantragt werden.
Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen nach Ankündigung gegeben. Die Kündigung wird 4 Wochen nach Eingang, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Honoraranhebung, wirksam.
9. Leihinstrument
Bei Schulkooperationen (Erläuterung siehe Punkt 10) besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig Instrumente von uns nach Verfügbarkeit zu leihen. Die Mietzeit beginnt und endet mit der Vertragslaufzeit. Da die Anzahl der Leihinstrumente begrenzt ist, besteht aber kein Anspruch darauf. Wenn die Anfragen die Anzahl unserer Leihinstrumente übersteigen, lassen wir das Los entscheiden.
Der Mieter haftet für Schäden (durch unsachgemäße Handhabung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), bzw. Verlust des Instruments nach Übergabe desselben, auch dann, wenn der Mieter den Schaden/Verlust des Instrumentes nicht selbst zu vertreten hat. Normaler Verschleiß ist in der Miete beinhaltet.
Für das Instrument besteht seitens des Vermieters keine Versicherung.
10. Schulkooperationen
Die Klangfabrik kooperiert mit verschiedenen allgemeinbildenden Schulen. Kursbelegungen, die an diesen Schulen stattfinden, unterliegen teilweise anderen Vertragslaufzeiten oder Kündigungsoptionen. Ob dieser Unterrichtsvertrag in die Kategorie „Schulkooperation“ fällt, ist der im Vertrag genannten Kursbelegung zu entnehmen.
11. Vertragsänderung
Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.